Oberlandesgericht Hamm

Startseite | Übersicht | Impressum |

Einstellungsverfahren für Richter

Einstellungsverfahren in den richterlichen Probedienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Voraussetzungen

Mit Erlass vom 29. Juni 1999 hat das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen für die Einstellung in den richterlichen Dienst des Landes neu geregelt.

Danach können auch solche Bewerber zu einem Auswahlgespräch geladen werden, die weniger als 9,0 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung erreicht haben. Voraussetzung ist, dass es mehr als 7,75 Punkte sind und die Bewerber sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Als besondere Eigenschaft in diesem Sinne gilt es:

  • wenn sich der/die Bewerber/in in der zweiten juristischen Staatsprüfung „unter Wert“ geschlagen hat, das heißt, wenn die Leistungen im Abitur, im Studium, im ersten Examen, in der Referendarzeit (Stationsnoten und Arbeitsgemeinschaften) erheblich besser als die Noten in der zweiten juristischen Staatsprüfung waren, oder
  • wenn der/die Bewerber/in über besondere, durch den Lebensweg und die berufliche Entwicklung nachgewiesene persönliche Fähigkeiten und Leistungen verfügt, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen und den/die Bewerber/in dadurch aus dem übrigen Bewerberfeld herausheben.
       

Besonderheiten für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Die in der Vergangenheit für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm aufgestellten zusätzlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Auswahlverfahren sind bis auf weiteres ausgesetzt. 

Es werden jedoch vorrangig solche Bewerber geladen, die das 2. Staatsexamen mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ und das 1. Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedigend“ abgelegt haben.
   

Bewerbung

Ein formloses Bewerbungsgesuch ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm in 59061 Hamm zu richten.
   
Beizufügen sind:

  • ein nicht-tabellarischer, eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf (bitte nicht mit blauer Tinte),
  • einfache Ablichtungen der Zeugnisse der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung,
  • einfache Ablichtung der Bescheinigung über die in der zweiten juristischen Staatsprüfung erzielten Einzelnoten - nur falls eine solche vom jeweiligen Landesjustizprüfungsamt ausgestellt wird,
  • namentliche Angabe der Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung,
  • Angabe, in welchem Oberlandesgerichtsbezirk der Referendardienst abgeleistet wurde (falls nicht im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, ist anzugeben, wo die Referendarpersonalakten geführt werden, und das Einverständnis mit der Einsichtnahme in die Personalakten zu erklären)
       

Auswahlverfahren

Liegt eine vollständige Bewerbung vor und erfüllt der/die Bewerber/in die Einstellungsvoraussetzungen, erhält er/sie eine Einladung zu einem Auswahlverfahren. Die Termine des Auswahlverfahrens finden in den Räumlichkeiten des Oberlandesgerichts in Hamm statt. Pro Termin werden in der Regel vier Kandidaten/innen geladen.

Die vierköpfige Auswahlkommission besteht aus dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, dem/der Präsidenten/in eines Land- oder Amtsgerichts, dem Personaldezernenten des Oberlandesgerichts und der Gleichstellungsbeauftragten des Oberlandesgerichts.

Das Auswahlverfahren findet in der Form eines Assessment-Centers statt und besteht wahlweise aus folgenden Aufgabenstellungen:

  • Vortrag über ein juristisches, justizpolitisches oder allgemeinpolitisches Thema,
  • Einzelinterview,
  • praktische Arbeitsprobe.

Der genaue Ablauf des Vorstellungstermins wird in der Einladung mitgeteilt. Im Anschluss an die Beratung der Auswahlkommission werden die Ergebnisse noch am selben Tag (ab ca. 15:00 Uhr) bekannt gegeben.

Eine ausführliche und bebilderte Broschüre zu den Bewerbungsvoraussetzungen und zum Assessment-Center können Sie als 12-seitige pdf-Datei Öffnet eine pdf-Datei herunterladen.


 

© Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm 2012