InhaltAusbildung zur/m JustizfachangestelltenIm Oberlandesgerichtsbezirk Hamm werden ausschließlich Auszubildende zur/zum Justizfachangestellten ausgebildet. Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Justizfachangestellten vom 26.1.1998, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 Seite 195 vom 30.1.1998. Die Verordnung kann in jeder Gerichtsbücherei eingesehen werden. Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in Service-Einheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass, Vormundschaft und Betreuungen sowie Register tätig. Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Zuständig für die Einstellung der Auszubildenden sind die jeweiligen Präsidenten bzw. Direktorinnen und Direktoren der Ausbildungsamtsgerichte. Der nächste Einstellungstermin ist der 01. September 2012. Um am schriftlichen Einstellungstest teilnehmen zu können, sind Bewerbungen frühzeitig - möglichst im September für das Folgejahr - bei dem gewünschten Ausbildungsamtsgericht vorzulegen. Später eingehende Bewerbungen können nur noch dann berücksichtigt werden, wenn das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Nähere Informationen über die Ausbildung erhalten Sie auf der Internetseite der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Weiter finden Sie hier ein Merkblatt über die Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten (Stand: Februar 2010) |
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