allgemeine Informationem, Zuständigkeiten und der aktuelle Geschäftsverteilungsplan der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken unterstützend und beratend bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben können.
Ziele des Landesgleichstellungsgesetzes sind die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer.
Ihre durch das Landesgleichstellungsgesetz weit gesteckten Aufgaben nehmen die Gleichstellungsbeauftragten als Angehörige der Verwaltung, jedoch frei von fachlichen Weisungen wahr.
Sie sind insbesondere an sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen der Justizverwaltung wie z.B. Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Vorstellungsgesprächen, Beförderungen, Versetzungen, Fortbildungen, Kündigungen etc. sowie an der Aufstellung und Änderung des Frauenförderplans und an der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplans zu beteiligen.
Darüber hinaus beraten und unterstützen sie die Beschäftigten und die Gleichstellungsbeauftragten bei den Amts- und Landgerichten des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm.
Zu Gleichstellungsbeauftragten bei gegenseitiger Vertretung sind bestellt:
Richterlicher und nichtrichterlicher höherer Dienst:
- Richterin am Oberlandesgericht Laws
Telefon 02381 272-5333
- Richterin am Oberlandesgericht Kaup
Telefon 02381 272-4925
- Richterin am Oberlandesgericht Heselhaus-Schröer
Telefon 02381 272-2221
alle übrigen Beschäftigten:
- Justizamtsrätin Lösche
Telefon 02381 272-4410
weitere Vertreterinnen:
- Richterin am Oberlandesgericht Kroll
Telefon 02381 272-4310
- Richterin am Oberlandesgericht Pelzner
Telefon 02381 272-2119
- Justizamtfrau Lange
Telefon 02381 272-4409
- Justizamtfrau Lichte
Telefon 02381 272-4919
- Justizinspektorin Entrich
Telefon 02381 272-4413