InhaltStabsstelle Personalentwicklungallgem. Informationen, Handlungsfelder, Aufgaben und Projekte
Das Personal ist die wichtigste Ressource der Justiz und wird dies auch zukünftig bleiben. Allein dieser Satz begründet die Notwendigkeit einer planvollen, zielgerichteten Personalentwicklung, insbesondere in einer Zeit wachsender Aufgaben und neuer Anforderungen. Personalentwicklung ist dabei die Zusammenfassung aller systematisch gestalteten Prozesse, die es ermöglichen, das Leistungs- sowie Lernpotenzial von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erkennen, zu erhalten und darüber hinaus verwendungs- und entwicklungsbezogen zu fördern. Anders ausgedrückt: Es geht um eine am Bedarf der Justiz, aber auch an den Fähigkeiten und Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerichtete gezielte Auswahl, Förderung und Weiterqualifizierung. Die Aufgabe der Stabsstelle Personalentwicklung ist es, diese Prozesse zu etablieren, zu lenken und zu unterstützen.
Leiterin: Justizbeschäftigte (hD) Jessica Koch Telefon: 02381 272-4403
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