Unterschrift nicht vergessen

Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung 

Im Hinblick auf die Corona-Freisemester beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite Freisemester externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Der Meldevordruck besteht aus mehreren Seiten, die sorgfältig und lesbar auszufüllen sind und einer Auflistung der der Meldung beizufügenden Anlagen. Diese Seiten (auch die Seite mit der Auflistung der Anlagen) nebst den entsprechenden Unterlagen des Prüflings sind bei dem Justizprüfungsamt einzureichen.

Ferner sind dem Meldevordruck die Mitteilung für Prüflinge, die bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung helfen soll und Informationen zum Verfahren enthält, sowie die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Justizverwaltung beigefügt. Diese beiden Anlagen zum Meldevordruck bitte nicht mit der Meldung einreichen.

Bitte beachten Sie die "Anmeldefristen".