Zu Monatsbeginn werden auf dem Internetauftritt des Justizprüfungsamtes auf der Startseite unter "Aktuelle Informationen – Hinweise zu laufenden Prüfungsverfahren" die Kennziffern der Kandidaten eingestellt, bei denen die staatliche Pflichtfachprüfung bereits auf Grund der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten für nicht bestanden erklärt wurde.