Die Note der staatlichen Pflichtfachprüfung berechnet sich gem. § 18 Abs. 3 JAG NRW 2003.
Für die Berechnung steht der Notenrechner JAG 2003 (Berechnungsbogen) nebst Beispielberechnung (nicht barrierefreies Dokument) zur Verfügung.
Ein Notenrechner nach § 18 Abs. 3 JAG NRW 2021 wird hier erst eingestellt, sobald diese Norm anwendbar ist (also für Prüfungsverfahren, die ab dem 17.02.2025 begonnen wurden, außer für Wiederholungsprüfungen).