Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den städtischen Bühnen in Hagen untersagt, das Stück "Ehrensache" des Autors Lutz Hübner weiter aufzuführen.  Das Gericht in Hamm hat damit der Beschwerde gegen einen anderslautenden Beschluss des Landgerichts Hagen stattgegeben.

Zur Begründung hat der Senat des Oberlandesgerichts ausgeführt:

Die beanstandete Aufführung in Hagen verletze das von der Antragstellerin wahrzunehmende Persönlichkeitsrecht ihrer getöteten Tochter. Dem Bühnenstück liege ersichtlich der sogenannte "Hagener Mädchenmord" aus dem Jahre 2004 auf einem Parkplatz in Hagen zugrunde. Personen, welche das Opfer dieser Tat kannten, würden diese in dem Stück unschwer wiedererkennen. Da der Aufführungsort in der Nähe ihres früheren Wohnorts liege, sei zu erwarten, dass ihr früherer Bekanntenkreis die Theateraufführung besuche oder sonst von dem Stück Kenntnis erlange. Durch die betont negative Darstellung der dem Opfer nachempfundenen Theaterfigur würde das Lebensbild der Verstorbenen entstellt und ihr Wert- und Achtungsanspruch nicht gewahrt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sie noch minderjährig gewesen sei. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen werde durch das Grundrecht der Kunstfreiheit nicht gerechtfertigt.

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.04.2006 – 3 W 22/06