In dem Strafverfahren um Misshandlungen von Rekruten bei der Bundeswehr in Coesfeld hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschieden, dass die Anklage gegen 18 Bundeswehrausbilderbeim Landgericht Münster insgesamt zugelassen wird. Das Oberlandesgericht hält bei allen Angeschuldigten den für die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderlichen hinreichenden Tatverdacht in allen Anklagepunkten für gegeben.Den Ausbildern wird vorgeworfen, im Sommer 2004 Rekruten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein- Kaserne bei Übungen gequält und geschlagen zu haben. Unter anderen sollen sie Wehrdienst- leistende mit Wasser und Strom misshandelt haben.Das Landgericht Münster hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen neun der 18 Angeschuldigten im Dezember vergangenen Jahres abgelehnt. Gegen acht Angeschuldigte wurde die Anklage nur teilweise und mit zum Teil erheblichen Änderungen zugelassen.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25. Juli 2006, Aktenzeichen 4 Ws 172 – 188/06