Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht bekannt gegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen.
  
Die aktuelle Fassung der Hammer Unterhaltsleitlinien (Stand 01.01.2010) berücksichtigt die Folgen der Änderungen des Unterhaltsrechts 2008 und die hierauf beruhende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Familiensenate des Oberlandesgerichts Hamm. Die Leitlinien enthalten nunmehr u. a. Ausführungen zur sog. Dreiteilung im Falle der Unterhaltspflicht sowohl gegenüber einem geschiedenen als auch gegenüber einem neuen Ehegatten sowie zur Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB.
  
Veröffentlicht sind die Leitlinien u.a. auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm unter dem Link:
http://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitlinie/HLL_2010.pdf