Am 9. Juli 2012 werden die beim Obersten Gerichtshof in Japan tätigen Richter Tomosaburou Miyake und Gerichtsbeamter Yuko Ono gemeinsam mit dem Justizattaché der Japanischen Botschaft Satoshi Hirose zu Gast beim Oberlandesgericht Hamm und beim Amtsgericht Hamm sein. Johannes Keders, Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, wird die Richter um 11.15 Uhr im Oberlandesgericht Hamm begrüßen.
  
Die Delegationsmitglieder gehören zur Abteilung für Familienangelegenheiten des Generalsekretariats beim Obersten Gerichtshof, Tomosaburou Miyake als Oberreferent, Yuko Ono als Leiter einer wissenschaftlichen Ermittlungsabteilung. Mit der Delegation werden deutsche Erfahrungen aus der Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (Haager Kindesentführungsübereinkommen HKÜ) besprochen. Im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm sind das Amtsgericht Hamm in erster Instanz und der 11. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm in zweiter Instanz zur Entscheidung über HKÜ-Verfahren berufen. Nach dem Beitritt Japans wird das HKÜ dort in diesem Jahr in Kraft treten. Gesprächsthema sind ebenfalls familiengerichtliche Entscheidungen zum elterlichen Sorgerecht bei einer Scheidung. In Japan wird zurzeit die Einführung eines gemeinsamen Sorgerechts nach einer Scheidung diskutiert, das in Deutschland bereits seit dem Jahre 1998 als gesetzliche Regel nach einer Scheidung vorgesehen ist.
  
Auf dem Besuchsprogramm steht ein instanzenübergreifender Erfahrungsaustausch über das HKÜ-Verfahren und über die Situation des Sorgerechts nach einer Scheidung. An diesem Fachgespräch nehmen unter anderem die Verbindungsrichterin im Europäischen Justiziellen Netzwerk und im Internationalen Haager Richternetzwerk Martina Erb-Klünemann, Richterin am Amtsgericht Hamm und Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm teil.
  
Zum Abschluss ihres Besuches in Hamm wird die Delegation das Amtsgericht Hamm besuchen.