Haben Sie eine vollständige Bewerbung vorgelegt und erfüllen Sie die Einstellungsvoraussetzungen, erhalten Sie eine Einladung zu einem Auswahlverfahren. Die Termine des Auswahlverfahrens finden in den Räumlichkeiten des Oberlandesgerichts in Hamm statt. Pro Termin werden vier Kandidatinnen/Kandidaten geladen.

Mitglieder der Auswahlkommission sind in der Regel:

  • die Präsidentin des Oberlandesgerichts, einer der Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts oder der weitere ständige Vertreter,
  • eine Präsidentin oder ein Präsident eines Präsidialgerichts des Oberlandesgerichtsbezirks,
  • die Personaldezernentin für den richterlichen Dienst oder einer ihrer Vertreter

Außerdem nehmen an dem Termin eine richterliche Gleichstellungsbeauftragte für den Oberlandesgerichtsbezirk sowie ein Mitglied des Bezirksrichterrats teil.

Das Auswahlverfahren findet in der Form eines Assessment-Centers statt und besteht aus den folgenden drei Aufgabenstellungen:

  • Thesenvorträge und Gruppendiskussionen,
  • Einzelinterview,
  • praktische Arbeitsprobe.

Im Anschluss an die Beratung der Auswahlkommission werden die Ergebnisse noch am selben Tag (ab etwa 15:30 Uhr) bekannt gegeben. Eine Zusage steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksrichterrats.

Nähere Informationen zum Ablauf des Vorstellungstermins werden Ihnen in Ihrer Einladung mitgeteilt. Im Übrigen finden Sie weitere Einzelheiten zum Einstellungsverfahren für den richterlichen Dienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm sowie zum Berufseinstieg in der Informationsbroschüre PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Bewerbung stets auf einen Einsatz im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk erstreckt. Wir weisen den Proberichterinnen und Proberichtern – soweit möglich – einen festen Landgerichtsbezirk als Einsatzort zu. Bei der Auswahl versuchen wir, den Vorstellungen unserer jungen Kolleginnen und Kollegen nahezukommen, indem wir ihnen einen von drei „Standortwünschen“ erfüllen. Die Entscheidung hierüber wird in aller Regel zeitnah im Anschluss an das Vorstellungsgespräch getroffen und den ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern schnellstmöglich mitgeteilt.

Aus Anlass der Einstellung wird weder eine Umzugskostenvergütung zugesagt noch eine Trennungsentschädigung gewährt.