Oberlandesgericht Hamm

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Anforderung von anonymisierten Entscheidungsabdrucken

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  1. Bitte recherchieren Sie zunächst selbst unter Zuhilfenahme der nachstehenden Hinweise, ob die von Ihnen benötigte Entscheidung bereits in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE Sprung in einen anderen Internetauftritt veröffentlicht ist. Die nicht gewerbliche Nutzung der in NRWE eingestellten Entscheidungstexte - d. h. die Verwendung für den privaten Gebrauch - ist kostenfrei (§ 4 Absatz 7 Justizverwaltungskostenordnung - JVKostO).
       
    Weitere grundsätzliche Informationen zur Rechtssprechungsdantenbank NRWE Sprung in einen anderen Internetauftritt
        
  2. Wenn die Entscheidung noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE veröffentlicht worden ist, können Sie die Übersendung der von Ihnen gewünschten Entscheidung beantragen:
  • per Post:

    An den
    Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm
    - Abteilung 16 -
    59061 Hamm
  • per Telefax: 02381 272-518

   
Kosten

Für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabdrucken per E-Mail, per Telefax oder per Post entsteht eine Gebühr von 12,50 € pro Entscheidung (§§ 1, 4, 7 JVKostO, § 1 Absatz 1 JVKostO und Nummer 5 der Anlage zu § 1 Absatz 2 JVKostO).


 

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