wenn eine Entscheidung gesucht wird ....
- Bitte recherchieren Sie zunächst selbst unter Zuhilfenahme der nachstehenden Hinweise, ob die von Ihnen benötigte Entscheidung bereits in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE
veröffentlicht ist. Die nicht gewerbliche Nutzung der in NRWE eingestellten Entscheidungstexte - d. h. die Verwendung für den privaten Gebrauch - ist kostenfrei (§ 4 Absatz 7 Justizverwaltungskostenordnung - JVKostO).
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- Wenn die Entscheidung noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE veröffentlicht worden ist, können Sie die Übersendung der von Ihnen gewünschten Entscheidung beantragen:
- per Post:
An den
Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm
- Abteilung 16 -
59061 Hamm
- per Telefax: 02381 272-518
Kosten
Für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabdrucken per E-Mail, per Telefax oder per Post entsteht eine Gebühr von 12,50 € pro Entscheidung (§§ 1, 4, 7 JVKostO, § 1 Absatz 1 JVKostO und Nummer 5 der Anlage zu § 1 Absatz 2 JVKostO).