Oberlandesgericht Hamm

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Informationen für Menschen mit Behinderungen

Hier finden Menschen mit Behinderungen Hinweise für die Nutzung des Oberlandesgerichts Hamm

Behindertenparkplatz

Hauptgebäude Heßlerstraße
Behindertenparkplätze sind entlang der Zufahrt, die von der Heßlerstraße aus zum Parkplatz des Oberlandesgerichts führt (Arnold-Freymuth-Straße), ausgewiesen. Weitere Behindertenparkplätze befinden sich auf der Rückseite des Gebäudes.

Der Eingang des Oberlandesgerichts ist von den Parkplätzen aus ebenerdig zu erreichen und ca. 75 m entfernt.

Nebenstelle Am Hülsenbusch
Behindertenparkplätze sind gegenüber dem Haupteingang ausgewiesen. Der Eingang der Nebenstelle ist von den Parkplätzen ca. 15 m entfernt.

Die Treppe zum Haupteingang ist mit einen Schräglifter ausgestattet. Über eine an der Treppe angebrachte Klingel können Sie die Pforte erreichen, ein Wachtmeister wird dann den Lift in Betrieb nehmen. Sämtliche Etagen des Gebäudes sind über einen Aufzug erreichbar.


Barrierefreier Zugang

Haupthaus Heßlerstraße 53
Den Haupteingang des Oberlandesgerichts Hamm können Sie ebenerdig erreichen und passieren.
Für die Durchführung der Eingangskontrollen ist eine Sicherheitsschleuse eingerichtet. Daher sind im Eingangsbereich eine Drehtür und eine normale Tür zu überwinden. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorfahrer und Kinderwagenführer besteht die Möglichkeit, die Drehtür zu umfahren. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Eingangskontrolle.
  
Sämtliche Etagen sind über Aufzüge erreichbar. Der Zugang zu den Gebäudeteilen C und D (Verwaltung) kann über einen ebenerdigen Übergang aus der ersten Etage des Sitzungssaaltraktes erfolgen.
Über die Aufzüge können Sie jede Etage erreichen. Im Aufzug werden die erreichten Etagen zur Orientierung angesagt. Die Tasten im Aufzug verfügen über Brailleschrift.
  
Weiter befindet sich an jeder Eingangstür (auch an die Eingangstüren, die nicht als Eingang für den Besucher zu nutzen ist) eine Klingel mit Rollstuhlfahrer-Symbol, um sich bei Bedarf die Hilfe eines Mitarbeiters herbeirufen zu können.
   
Nebenstelle Am Hülsenbusch
Die Treppe zum Haupteingang der Nebenstelle Am Hülsenbusch ist mit einen Schräglifter ausgestattet.
   
Über eine an der Treppe angebrachte Klingel können Sie die Pforte erreichen, ein Mitarbeiter wird dann den Lift in Betrieb nehmen. Sämtliche Etagen des Gebäudes sind über einen Aufzug erreichbar. Die Tasten im Aufzug verfügen über Brailleschrift.

Behindertentoiletten

    
Haupthaus Heßlerstraße

Ein behindertengerechtes WC befindet sich  im Erdgeschoss des Sitzungssaaltraktes (B-Trakt) sowie auf jeder Etage im A- und D-Trakt.
   
Nebenstelle am Hülsenbusch
Ein behindertengerechtes WC befindet sich hier im Erdgeschoss
   

    
Alle Behindertentoiletten können ohne einen besonderen Schlüssel geöffnet werden.


Nachtbriefkasten


         
Der Nachtbriefkasten für das OLG einschließlich der Nebenstelle befindet sich direkt neben dem Eingang des Oberlandesgerichts an der Heßerlerstraße 53 und ist ebenerdig zu erreichen.

Hinweise im Falle einer notwendigen Räumung/Evakuierung

Evakuierungsstuhl © Fa. van Leeuwen GmbH
Im Falle einer Räumung bzw. Evakuierung der Mitarbeiter/Besucher des OLG besteht die Möglichkeit, - da die Aufzüge in solchen Fällen nicht genutzt werden können - Menschen mit Gehbehinderungen mit den Evakuierungsstühlen in Sicherheit zu bringen.
   
Die Standorte der Evankuierungsstühle sind besonders gekennzeichnet und befinden sich
   

-   im Bauteil A -   6. Etage gegenüber den Aufzügen
-   im Bauteil A - 14. Etage gegenüber den Aufzügen
-   im Bauteil B -   4. Etage im Treppenhaus
-   im Bauteil C -   5. Etage im Vorraum zum Feuerwehraufzug
-   im Bauteil C - 10. Etage im Vorraum zum Feuerwehraufzug
-   im Bauteil D -   7. Etage gegenüber dem Aufzug am Ende des Flurs

   

In jeder Etage gibt es augebildete Evakuierungshelfer, die im Umgang mit den Evakuierungsstühlen unterwiesen sind. Diese Evakuierungshelfer sind mit Falle einer Räumung/Evakuierung mit einer roten Weste mit dem Aufdruck Evakuierungshelfer gekennzeichnet.


Ansprechpartner für Fragen zu diesem Thema

   

Für Fragen, die sich für Menschen mit Behinderungen im Bezug auf die barrierefreie Nutzung des OLG Hamm ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pforte im Eingangsbereich des OLG gerne zur Verfügung.

Sie sind unter der Telefon-Nr.: 02381 272-3001 in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar.


 

© Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm 2012