Hauptgebäude Heßlerstraße
Behindertenparkplätze sind entlang der Zufahrt, die von der Heßlerstraße aus zum Parkplatz des Oberlandesgerichts führt (Arnold-Freymuth-Straße), ausgewiesen. Weitere Behindertenparkplätze befinden sich auf der Rückseite des Gebäudes.
Der Eingang des Oberlandesgerichts ist von den Parkplätzen aus ebenerdig zu erreichen und ca. 75 m entfernt.
Nebenstelle Am Hülsenbusch
Behindertenparkplätze sind gegenüber dem Haupteingang ausgewiesen. Der Eingang der Nebenstelle ist von den Parkplätzen ca. 15 m entfernt.
Die Treppe zum Haupteingang ist mit einen Schräglifter ausgestattet. Über eine an der Treppe angebrachte Klingel können Sie die Pforte erreichen, ein Wachtmeister wird dann den Lift in Betrieb nehmen. Sämtliche Etagen des Gebäudes sind über einen Aufzug erreichbar.