Seit dem 1. Juli 2025 werden Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Verträgen zu leitungsgebundenen Versorgungsleistungen – also etwa Gas-, Wasser-, Strom-, Wasserstoff- und Fernwärmelieferungen – für ganz NRW zentral beim Oberlandesgericht Hamm verhandelt. Durch die Konzentration dieser Verfahren sammelt der zuständige Spezialsenat kontinuierlich Erfahrungen in diesem Bereich, wodurch sich Fachwissen vertieft, einheitlichere Maßstäbe entwickelt werden und die Verfahren insgesamt schneller abgeschlossen werden können – zum Vorteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenso wie von Versorgungsunternehmen.

Beispiele aus der Praxis

  • Streit über Preisanpassungsklauseln
  • Abrechnungsfehler
  • Fragen über die Rechtmäßigkeit der Unterbrechung der Versorgung
  • Qualitätsmängel bei der Versorgung
  • Streit über die Wirksamkeit einer Vertragskündigung oder über Laufzeiten

Mit der Bündelung dieser Verfahren am Oberlandesgericht Hamm wird nicht nur die fachliche Spezialisierung gestärkt, sondern auch die Grundlage für eine einheitliche und verlässliche Rechtsprechung in Versorgungsfragen geschaffen.