Seit dem 01.07.2025 ist das Oberlandesgericht Hamm für ganz NRW in zweiter Instanz auch für Rechtsstreitigkeiten zuständig, die Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer betreffen.

Für die Tätigkeit dieser Berufsgruppen gelten spezifische Gesetze und Berufsordnungen, etwa das Steuerberatungsgesetz (StBerG) für Steuerberaterinnen und Steuerberater oder die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.

Im Mittelpunkt gerichtlicher Verfahren stehen häufig Fragen, die sich aus Fehlern in der Beratung oder Prüfung ergeben und finanzielle Schäden für Mandantinnen und Mandanten nach sich ziehen können. Da es hierbei um spezielle Sachverhalte geht, sind besondere Fachkenntnisse erforderlich, um eine mögliche Pflichtverletzung sachgerecht beurteilen zu können.

Der mit diesen Fragen befasste Senat des Oberlandesgerichts Hamm war bereits vor der landesweiten Konzentration für entsprechende Verfahren zuständig. Er verfügt daher über langjährige Erfahrung und besondere Expertise in diesem Bereich. Durch eine noch größere Bandbreite zu bearbeitender Konstellationen aus ganz NRW wird eine einheitliche und verlässliche Rechtsprechung gewährleistet.