Ab dem 1. Januar 2026 werden am Oberlandesgericht Hamm die Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des zweiten Rechtszuges gebündelt.
Im Mittelpunkt stehen dabei berufsgerichtliche Verfahren, in denen Pflichtverletzungen von Steuerberaterinnen, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten geprüft werden. Mögliche Maßnahmen reichen von Verwarnungen und Geldbußen bis hin zu Berufsverboten oder der Ausschließung aus dem Beruf. Ziel dieser Verfahren ist es, die standesrechtlich gebotene Berufsausübung zu gewährleisten.
Wichtig und nachvollziehbar ist die Zusammensetzung der Senate: Neben Berufsrichterinnen und -richtern wirken auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus den Reihen der Steuerberaterinnen und -berater sowie der Steuerbevollmächtigten mit. Sie bringen wertvolles Praxiswissen in die Entscheidungen ein und sorgen so für die wichtige enge Verbindung von rechtlicher und beruflicher Expertise.
Die Bündelung dieser Verfahren an einem Oberlandesgericht hat sich bereits in der Vergangenheit am Oberlandesgericht Düsseldorf bewährt. Mit der Konzentration der Haftung des maßgeblichen Teils der berufsständischen Haftung am Oberlandesgericht Hamm ist die Übernahme auch dieser Konzentration in Hamm folgerichtig.
