Änderungen der Geschäftsverteilung nach der Turnusregelung:
Aus den Gründen zu Ziffer I. und II. des 1. Änderungsbeschlusses vom 29.01.2026 zum Präsidialbeschluss vom 16.12.2025 wird Teil II B. der Geschäftsverteilung für das Jahr 2026 – Zuständigkeit der Senate für Familiensachen – mit Wirkung ab dem 01.02.2026 wie folgt geändert:
Dem 1. Senat für Familiensachen wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 2 die Turnuszahl 11 zugewiesen.
