Der hinterlegte Geschäftsverteilungsplan vom 19.12.2023 gibt den Stand vom 01.01.2024 wieder. Die Änderungen der Zuständigkeit gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, für alle ab dem 01.01.2024 eingehenden Verfahren.

Der vom Präsidium des Oberlandesgerichts zum 01.01. eines Jahres beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige Geschäftsverteilungsplan, der in seiner aktuellen Fassung die Anlass-, Berichtigungs- und Ergänzungsbeschlüsse des Präsidiums im laufenden Geschäftsjahr berücksichtigt.


    
Den aktuellen Stand der Besetzung bzw. die Zuständigkeit der Senate können Sie den jeweiligen Seiten der Zivilsenate, der Senate für Familiensachen und der Strafsenate entnehmen.

Die Senate des Oberlandesgerichts in einer Schnellübersicht: