Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1904/-1658
  
Besetzung:
   

-  Vorsitzender Richter am OLG Stratmann
-  Richterin am OLG Dr. Nolting (stellvertretende Vorsitzende)
-  Richter am OLG Tewes
-  Richter am OLG Schulte (0,25) *

*  auch Verwaltung


Vertreter: 13. Zivilsenat, in zweiter Linie 27. Zivilsenat   
    

Zuständigkeit:

  1. Die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 1.5) – Turnuskreis B – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 7;

  2. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 1.5) – Turnuskreis C – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 3;

  3. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 31. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1. betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 1.6.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  4. unabgängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche aus Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Motorfahrezuge aller Art (z. B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Krafträder, Zug- oder Arbeitsmaschinen, Bau- und Industriefahrzeuge, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Motorwasserfahrzeuge usw.) und über Anhänger für Motorfahrzeuge; hiervon umfasst sind im Fall des (Fahrzeug-)Erwerbs durch Kauf-, Tausch- oder Schenkungsvertrag auch Ansprüche des Erwerbers aus unerlaubter Handlung, insbesondere aus §§ 823 bis 853 BGB, im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen der vorgenannten Motorfahrzeuge aller Art und Anhänger für Motorfahrzeuge gegen deren Hersteller, soweit sie nicht dem 22. Zivilsenat unter Nr. 6 zugewiesen sind,
    soweit der Name des Beklagten mit dem Buchstaben A beginnt und es sich nicht um eine Sache im Sinne von Teil I A 1.5.1 Buchstabe a) handelt.

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