Telefonnummer der Serviceienheit:
02381 272-2401
  
Besetzung:
   

-  Vorsitzender Richter am OLG Dr. Gundlach
-  Richter am OLG Grewer (stellvertretender Vorsitzender)
-  Richter am OLG Dr. Falkenkötter *
-  Richter am OLG Dr. Spielmann
-  Richter am LG Dr. Jungkamp

* auch 40. Zivilsenat bis zur Erledigung des Verfahrnes 40 U 12/19

   
Vertreter: 21. Zivilsenat, in zweiter Linie 12. Zivilsenat
   

Zuständigkeit:
   

  1. Die Streitigkeiten über Ansprüche aus privatrechtlichen Versicherungsverhältnissen mit Ausnahme der in § 115 VVG geregelten Direktansprüche eines Dritten gegen einen Versicherer aus den Landgerichtsbezirken

                                    Bielefeld, Bochum, Detmold, Hagen und Münster;
       
  2. im Rahmen der Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1. die Streitigkeiten über Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf aus dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG);    
       
  3. die Streitigkeiten über Ansprüche von Versicherungsnehmern gegen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater sowie über Ansprüche von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern gegen Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit privatrechtlichen Versicherungsverhältnissen aus den Landgerichtsbezirken

                                   Bielefeld, Bochum, Detmold, Hagen und Münster
    ;

  4. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 6. Zivilsenats soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1. bis 3. betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 1.6.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  5. im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nrn. 1. und 3. – ohne Beschränkung auf Sachen aus bestimmten Landgerichtsbezirken – die Verhandlung und Entscheidung von Musterfeststellungsverfahren nach Buch 6 der Zivilprozessordnung im ersten Rechtszug (§ 119 Abs. 3 GVG);

  6. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 1.5) – Turnuskreis P 1 – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 6;

  7. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 1.5) – Turnuskreis P2 – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 6.

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