Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-2404
  
Besetzung:
   

-  N. N.
-  Richter am OLG Dreßel (stellvertretender Vorsitzender)
-  Richter am OLG Vowinckel (0,9) (weiterer stellvertretender Vorsitzender) *
-  Richter am LG Langesberg

* auch Anwaltsgerichtshof

Für den Richter am Oberlandesgericht Vowinckel ist die Wahrnehmung der Geschäfte des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vorrangig gegenüber der Tätigkeit im 21. Zivilsenat. 
     
Vertreter: 20. Zivilsenat , in zweiter Linie 26. Zivilsenat

   
Zuständigkeit:
   

  1. Die Streitigkeiten
       
    a) über Ansprüche aus Dienst-, Dienstverschaffungs- und Werkverträgen – mit Einschluss der Baubetreuungs- und Träger-Bewerberverträge und mit Ausnahme der Bankgeschäfte;
       
    b) die Streitigkeiten wegen der Vertiefung eines Nachbargrundstücks
         
    aus den Landgerichtsbezirken

                                               Essen und Hagen
    ,

    ohne Beschränkung darauf, dass der Name des Beklagten mit einem bestimmten Buchstaben beginnt,

    sowie aus dem Landgerichtsbezirk 

                                               Bielefeld

    soweit der Name des Beklagten mit den Buchstaben A bis H beginnt;
       
  2. die Beschwerden gemäß der Verordnung vom 28. Juli 1947 über die Wiederaufnahme von Verfahren in Erbgesundheitssachen;
       
  3. die Streitigkeiten über Ansprüche aus Schuldverhältnissen

    aus dem Landgerichtsbezirk 

                                               Essen,

    soweit der Name des Beklagten mit den Buchstaben I bis Z beginnt;

    sowie aus den Landgerichtsbezirken

                                             Detmold, Paderborn und Siegen,

    ohne Beschränkung darauf, dass der Name des Beklagten mit einem bestimmten Buchstaben beginnt,

    die keinem anderen Senat zugewiesen sind;
      
  4. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 12. Zivilsenats soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 1.6.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  5. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 1.5) – Turnuskreis F – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 3.


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