Anträge auf Beeidigung und Ermächtigung sowie Registrierung, Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Für die Arbeit bei Gerichten und Justizbehörden können persönlich und fachlich geeignete Dolmetscherinnen und Dolmetscher unter den Voraussetzungen des Justizgesetzes NRW allgemein beeidigt, Übersetzerinnen und Übersetzer ermächtigt und ausländische Dienstleister (Sprachmittler) vorübergehend registriert werden.

Anerkannte Sprachmittler werden in die landes- und bundesweite Datenbank eingetragen. In dieser Datenbank können auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer in einer bestimmten Sprache gefunden werden.

Weiterführende Informationen und Antragsformulare auf dem Justizportal des Landes NRW:

Online-Datenbank und Hinweise und Antragsformulare für Neuanträge und Verlängerungen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Außerdem können die Anträge an das hiesige Oberlandesgericht auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab gestellt werden. Ebenso finden Sie auch dort weitere Informationen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Ansprechpartnerin:
Justizbeschäftigte Becker
Telefon 02381 272-5402

 

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