Besetzung von Notarstellen, Notardisziplinarangelegenheiten, Notarverwalterbestellung

Die Justizverwaltung hat für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen (Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen, Testamenten, Erbverträgen etc., Beglaubigungen etc.) Sorge zu tragen. Im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm werden dazu Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare bestellt.

Stellenermittlung und -besetzung

Dezernat 4 ermittelt auf der Grundlage der Urkundszahlen der Amtsgerichtsbezirke die Notarstellen in dem Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm, die das Justizministerium jährlich – in der Regel im Mai eines Jahres – im "Justizministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen" ausschreibt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können sich über das Landgericht, in dessen Bezirk die ausgeschriebene Stelle liegt, innerhalb eines Monats unter Verwendung des Bewerbungsformulars externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab auf eine dieser Stellen bewerben.

Voraussetzungen für den Zugang zum Notaramt regeln die Bundesnotarordnung externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab und die AVNot externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab. Die Bestellung setzt in der Regel voraus:

  • fünf Jahre der Tätigkeit in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
  • drei Jahre der Tätigkeit in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber ohne Unterbrechung in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich
  • persönliche Eignung
  • Abschluss der notariellen Fachprüfung
  • Teilnahme an von Notarkammern oder Berufsorganisationen durchgeführten notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von jährlich mindestens 15 Zeitstunden ab dem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung folgenden Kalenderjahr.

Weitere Informationen zu der notariellen Fachprüfung gibt das Prüfungsamt der Bundesnotarkammer externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Das Dezernat 4 prüft nach Ablauf der Bewerbungsfrist unter Beteiligung der Vorstände der Rechtsanwaltskammer Hamm externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab und der Westfälischen Notarkammer externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Reihenfolge und Auswahl unter geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern richten sich regelmäßig nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung (60% der Punktzahl) und dem Ergebnis der 2. Juristischen Staatsprüfung (40% der Punktzahl).

Hinsichtlich der Bewerbungsunterlagen ist Folgendes zu beachten:
Die in § 18 AVNot genannten Bewerbungsunterlagen sind – auch bei wiederholter Bewerbung – vollständig und zweifach beizufügen. Die Bewerberinnen und Bewerber können den Nachweis, dass sie mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut sind, auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist erbringen.

Die übrigen Voraussetzungen für die persönliche und die fachliche Eignung müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist erfüllt sein, die für die Auswahl unter mehreren Bewerberinnen und Bewerbern maßgebenden Leistungen müssen zu diesem Zeitpunkt erbracht sein. Bescheinigungen und sonstige Unterlagen, die dem Nachweis der Eignung oder der für die Auswahl maßgebenden Leistungen dienen, müssen im Original oder in beglaubigter Form vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts eingehen. Soweit diese Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen, werden sie berücksichtigt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber deren Vorlage vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist angekündigt hat (§ 4a Abs. BNotO, § 17 Abs. 5 AVNot).

Die nachzureichenden Unterlagen müssen dabei konkret bezeichnet sein.
Insbesondere muss auch der Antrag nach § 5b Abs. 2 Satz 2 BNotO auf Anrechnung von Zeiten der Unterbrechung oder Einschränkung der anwaltlichen Tätigkeit wegen einer Schwangerschaft oder wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen nahen Angehörigen (§ 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes) auf die Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt nach § 5b Abs. 1 Nr. 1 BNotO unter Beifügung der entsprechenden Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist gestellt werden.

Gleiches gilt für die Darlegung und den Nachweis von Umständen, die eine Abweichung von den Regelvoraussetzungen des § 5b BNotO bspw. hinsichtlich der Erfüllung der Erfahrungszeiten rechtfertigen könnten.

Gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 3 AVNot ist für das Kalenderjahr der Bewerbung für die jeweilige Stellenausschreibung ein Nachweis für die Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 5b Abs. 1 Satz 1 Nr.BNotO nicht erforderlich. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass § 18 Abs. 3 Nr. 3, 2. Halbsatz AVNot allerdings nicht von der Pflicht befreit, in künftigen Bewerbungsverfahren die jährliche Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 5b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNotO für jedes Kalenderjahr lückenlos nachzuweisen.

Notardisziplinarangelegenheiten, Amtsenthebungen

Notarinnen und Notare haben ein öffentliches Amt inne. Sie unterliegen für die Dauer ihrer Tätigkeit der Dienstaufsicht, die das Dezernat 4 in enger Zusammenarbeit mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte und dem Vorstand der Westfälischen Notarkammer ausübt.

Amtspflichtverletzungen können durch unterschiedliche Maßnahmen geahndet werden. Ihre Auswahl richtet sich nach der Schwere der begangenen Verfehlung. Als schwerste Maßnahme wird die Entfernung aus dem Amt angeordnet, wenn ein Verstoß gegen Amtspflichten das weitere Verbleiben im Amt untragbar erscheinen lässt.

Auch eine aus anderen Gründen erforderliche Amtsenthebung – z. B. bei Wegfall der gesundheitlichen Eignung oder Vermögensverfall – fällt in den Aufgabenbereich des Dezernats 4 .

Notarverwalterbestellung

Nach Ausscheiden aus dem Notaramt wird bei Bedarf eine Notariatsverwaltung eingerichtet. Anträge können auf dem Dienstweg über die Landgerichte gestellt werden.

Formulare:

Antrag auf Bestellung einer Notarvertreterin/eines Notarvertreters Word-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Selbstauskunft im Rahmen der Bestellung zur Notariatsverwalterin/zum Notariatsverwalter Word-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab


Weiterführende Informationen und Antragsformulare auf dem Justizportal des Landes
NRW:

Bewerbung um die Bestellung zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Allgemeinverfügung über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot) externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab


Ansprechpartnerinnen:
Justizbeschäftigte Wendel
Telefon 02381 272-4412

Justizbeschäftigte Kemper
Telefon 02381 272-4411

 

 

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