Psychosoziale Prozessbegleitung

Mit der seit 01.01.2017 im Strafverfahrensrecht verankerten psychosozialen Prozessbegleitung soll besonders belasteten Opfern bestimmter schwerer Straftaten ein Opferunterstützungsdienst zur Seite gestellt werden. Die Anerkennung von psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern ist im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Hamm Aufgabe des Dezernats 4, soweit das Oberlandesgericht Hamm zuständig ist. Anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter werden mit Angabe örtlicher und sachlicher Tätigkeitsschwerpunkte in eine landesweite Datenbank eingetragen.

Weiterführende Informationen auf dem Justizportal des Landes NRW:

Allgemeine Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

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Ansprechpartnerin:
Justizbeschäftigte Becker
Telefon 02381 272-5402

 

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