Wartezeit:

Bewerberinnen und Bewerbern um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, deren Gesuche heute mit sämtlichen, für den Erhalt eines Rangplatzes erforderlichen Unterlagen hier eingehen, wird als voraussichtlicher Einstellungstermin der
   
                                     1. September 2025
   
mitgeteilt. Dabei handelt es sich nur um eine Einstellungsprognose.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf den nächstmöglichen Einstellungstermin bewerben, müssen damit rechnen, ggfls. auch schon früher ein Angebot zu erhalten.

Wegen der Einstellungstermine und Einstellungsorte beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Einstellungsverfahren.

Kurzfristig zu besetzende Ausbildungsplätze:

Landgericht Arnsberg
Zum Einstellungstermin 01.02.2025 soll bei dem Landgericht Arnsberg eine Anfänger-Arbeitsgemeinschaft eingerichtet werden, sobald eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt. Wenn Sie an einer Einstellung ohne größere Wartezeit interessiert sind, können Sie sich deshalb auch jetzt noch bis zum 13.12.2024 für das Landgericht Arnsberg bewerben. Es gilt das sogenannte „Windhundprinzip – Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Arbeitsgemeinschaften mit geringerer Teilnehmerzahl ermöglichen eine intensivere Ausbildung und persönliche Betreuung.

Bitte setzen Sie sich vorab mit der hiesigen Referendarabteilung unter der Rufnummer 02381 272-4306 (Frau Brüning) oder -4311 (Frau Jonas) in Verbindung. Nur DANN können Sie für die Anfänger-Arbeitsgemeinschaft bei dem Landgericht Arnsberg berücksichtigt werden.

Unter „Aktuelle Info“ finden Sie kurzfristig zu besetzende Ausbildungsplätze.

Hierbei handelt es sich um Stellen, die im regulären Zuteilungsverfahren unbesetzt geblieben sind.
Diese Ausbildungsplätze werden außerhalb der Rangfolge vergeben.

Sollten Sie also daran interessiert und in der Lage sein, den Vorbereitungsdienst kurzfristig und zum nächstmöglichen Termin anzutreten, lohnt sich ein regelmäßiger Besuch dieser Seite. Sie erfahren dann auch, bis wann und wo Sie sich melden müssen, um eine der Stellen besetzen zu können.
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf einen bestimmten Ausbildungsplatz besteht. Die Restplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen vergeben.

Die Plätze werden hier unverzüglich angeboten, sobald diese bekannt sind. Bitte sehen Sie daher zuvor von entsprechenden Anfragen ab

Aktuelle Info – Stand: 02.12.2024