Für folgende Anträge sind Vordrucke zu verwenden: 

  
Alle weiteren Anträge
sind schriftlich zu stellen, ohne dass dafür Vordrucke vorgesehen wären.

Dies gilt insbesondere für

  •  die Beantragung von Freisemestern,
  •  Anträge auf Anerkennung von Zulassungsvoraussetzungen (Fremdsprachennachweis, Praktika),
  •  Änderung der Anschrift oder
  •  den Antrag auf Nichtbekanntgabe von Ergebnissen der abgeschichteten Klausuren im Rahmen der Abschichtung.

Diese Anträge können auch per E-Mail E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm mit angehängten Dokumenten gestellt werden.

Angehängt werden sollten möglichst PDF-Dokumente und keine Fotos, da letztere zu viel Speicherplatz beanspruchen.

Wichtig:
Es werden keine kompletten Meldeunterlagen vorab geprüft!

Beantragung von Freisemestern

Unter JPA von A - Z sind Merkblätter zum Freiversuch und zu den Freisemestern eingestellt. Aus den Merkblättern ergibt sich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Freisemester zu erhalten. Es sind die zum Nachweis der Voraussetzungen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Da dies sehr unterschiedlich sein kann, können über die Angaben in den Merkblättern hinaus keine weiteren Angaben dazu gemacht werden.

Anträge auf Anerkennung von Zulassungsvoraussetzungen

Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichszeugnisse der Universität bedürfen keiner Anerkennung. Sie sind im Original den Meldeunterlagen beizufügen.

Hinsichtlich der praktischen Studienzeit sind die Praktikumsbescheinigungen und eine Semesterbescheinigung aus dem Semester, in dem das Praktikum absolviert wurde, vorzulegen.

Entsprechendes gilt für den Fremdsprachennachweis.