Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im Internationalen Urkundenverkehr.
   
Viele Staaten verlangen bei der Vorlage ausländischer Urkunden – wie etwa Zeugnissen über die erste Prüfung – eine Bestätigung darüber, dass die auf der Urkunde befindliche Unterschrift von der bezeichneten Amtsperson herrührt. Diese Bestätigung erfolgt durch die sogenannte Apostille.
     
Für die Erteilung der Apostille bzw. einer Zwischenbeglaubigung betreffend die Unterschriften auf Zeugnissen der Ersten Prüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung ist für Urkunden des Justizprüfungsamtes Hamm der Präsident des Landgerichts in Dortmund externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab zuständig (vgl. die Rechtsverordnung zur Regelung der Zuständigkeit für die Erteilung der Apostille vom 23. August 2005 – Apostillezuständigkeitsverordnung - ApostilleZVO externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab -).