Die Bewertung des Vortrages und des Prüfungsgesprächs wird Anschluss an die mündliche Prüfung durch die Prüfungskommission unter Hervorhebung der wesentlichen Aspekte begründet. Verkündung und Begründung finden unter Ausschluss der Mitprüflinge statt, wenn der Prüfling nicht deren Anwesenheit zustimmt (§ 18 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 JAG 2022).

Die Gründe für die Bewertung der Leistungen im mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung sind dem Prüfling zusätzlich auf Antrag durch ein Mitglied des Prüfungsausschusses mitzuteilen. Der Antrag ist binnen einer Woche nach Bekanntgabe (§ 23 Abs. 1 Satz 2 JAG NRW 2022) der Prüfungsentscheidung bei dem Justizprüfungsamt zu stellen.

Die Begründung der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten ist den schriftlichen Gutachten der Prüferinnen und Prüfer zu entnehmen.
   
Einsichtnahme in Aufsichtsarbeiten