Einführungszeitpunkt

Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 JAG NRW 2022 gilt: Die Justizprüfungsämter können festlegen, dass die schrifltichen Leistungen auch elektronisch erbracht werden können. Ab dem 1. Januar 2024 haben sie die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in elektronischer Form zu ermöglichen.

Ab dem 01.01.2024 können alle Prüflinge wählen, ob sie die Klausuren elektronisch oder handschriftlich anfertigen möchten. Dies gilt auch für Abschichter und auch für Abschichter, die bereits zuvor in einem oder zwei Rechtsgebieten Aufsichtsarbeiten handschriftlich angefertigt haben.

Weitere Informationen können der Mitteilung des Landesjustizprüfungsamtes Sprung in einen anderen Internetauftritt entnommen werden.

Es darf nur die von der Firma IQuL zur Verfügung gestellte Tastatur/Maus benutzt werden. Eine eigene Tastatur/Maus darf nicht mitgebracht/verwendet werden.

Anwendungshinweise

Die wichtigsten Anwendungshinweise PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab zur Prüfungssoftware und -durchführung