Hinsichtlich der Anmeldefristen im Allgemeinen wird auf das enstsprechende Merkblatt u. a. unter Justizprüfungsamt von A bis Z "Anmeldefristen" verwiesen.

Hinsichtlich Freiversuch mit und ohne Abschichtung gilt zudem Folgendes:

Vom Beginn des Studiums (= erste Einschreibung an einer Universität für das Fach Rechtswissenschaften (erste Prüfung) in das erste Fachsemester) an werden alle Semester bis zum Zeitpunkt der Meldung gezählt.

Bei einem Wechsel von einem Bachelorstudiengang zum Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) ist die Fachsemesteranzahl maßgeblich, in die eingestuft wurde, § 25 Abs. 2 Satz 1 JAG 2021. Der Einstufungsbescheid ist vorzulegen.

Bei einer möglicherweise erfolgten Rückstufung in ein früheres Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaften (erste Prüfung) ist die ursprüngliche Semesterzahl maßgeblich. Eine Rückstufung bleibt unberücksichtigt.

Von der ermittelten Semesteranzahl werden die gemäß § 25 Abs. 2 JAG 2003/2021 erworbenen Freisemester  abgezogen.

Hierzu zählen auch die Corona-Freisemester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021, Wintersemester 2021/2021). Näheres dazu finden Sie auf der Startseite unter "Aktuelle Informationen - Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie".

Es werden jedoch maximal 4 Freisemester abgezogen (§ 25 Abs. 5 JAG NRW 2003/2021).

Für die so ermittelte Fachsemesteranzahl gilt:

a) Meldung nach dem fünften Fachsemester bis zum Ende des siebten Fachsemesters = Freiversuch mit Abschichtung möglich;

b) Meldung bis zum Ende des achten Fachsemesters = Freiversuch ohne Abschichtung möglich.

Prüflinge, die sich zum Ende ihrer Frist zur Prüfung anmelden, müssen sich zum Ende des Wintersemesters spätestens für die Aufsichtsarbeiten im Monat Mai, zum Ende des Sommersemesters spätestens für die Aufsichtsarbeiten im Monat November melden. Die Meldeunterlagen müssen für die Aufsichtsarbeiten im Mai spätestens am 31.03., für die Aufsichtsarbeiten im November spätestens am 30.09. vollständig und entscheidungsreif vorliegen.

Prüflinge, die sich vor ihrem Fristende anmelden möchten, können sich für jeden Monat anmelden, in dem die Anfertigung von Aufsichtsarbeiten angeboten wird. Es sind die Anmeldefristen zu beachten.