Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 JAG NRW 2003/2022 berücksichtigen die Inhalte des Studiums die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie (digitale Kompetenz) Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 JAG NRW 2022 ist im gesamten Studium gerade vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Unrechts die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Rechts einschließlich eines Missbrauchspotentials zu fördern. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 JAG NRW 2003/§ 7 Abs. 2 Satz 3 JAG NRW 2022 sollen Prüflinge ferner an Lehrveranstaltungen für Juristinnen und Juristen über die Grundlagen und die Erkenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der Sozialwissenschaft und der Psychologie teilgenommen haben. Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 JAG NRW 2003/§ 7 Abs. 2 Satz 4 JAG NRW 2022 sollen sie auch Kenntnisse der Buchhaltungs- und der Bilanzkunde besitzen.

Das Vorhandensein dieser Schlüsselqualifikationen ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und muss daher nicht nachgewiesen werden.