Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem Klausurmonat Januar 2027 eine Prüfung nach altem Recht aus organisatorischen Gründen nicht mehr in jedem Klausurmonat gewährleistet werden kann. Nach derzeitigem Stand werden Kandidatinnen und Kandidaten nach altem Recht für die Anfertigung von Aufsichtsarbeiten nur noch zu den Monaten Januar, April, August und Oktober geladen.