Sie können die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst beantragen, sobald Sie die erste juristische Prüfung in einem Land im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes bestanden haben.
Als Rechtsreferendarin oder Rechtsreferendar werden Sie dann für die Dauer der Ausbildung und des sich anschließenden Prüfungsverfahrens in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis aufgenommen.
Ihr Aufnahmegesuch können Sie – frühestens 18 Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin – analog auf dem Postweg oder unter Nutzung des Online-Dienstes an die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm richten.

Was dem Gesuch im Einzelnen beizufügen ist bzw. welche Dokumente in welcher Form neben der Onlinebewerbung hochzuladen sind, erfahren Sie in den Hinweisen zum Gesuch um Einstellung.

Eine voraussichtliche Einstellungsprognose kann erst erteilt werden, wenn sämtliche Einstellungsunterlagen – mit Ausnahme des Führungszeugnisses – vorliegen.

Sofern sich nach Absendung des Aufnahmegesuchs Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben, sind diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Hinweise zum Einstellungsverfahren: