Mit Ablauf des 30. Juni 2021 tritt der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Hamm Philipp Augstein nach 42 Dienstjahren in den Ruhestand.

Arnim Sabrowsky, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamm, überreichte dem Vorsitzenden heute die Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand. Er sprach dem verdienten Vorsitzenden auch im Namen der Landesregierung Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste aus.

Herr Augstein, im Jahr 1954 in Solingen geboren, trat im August 1982 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im Mai 1987 wurde er zum Richter am Landgericht Essen ernannt.

Von 1989 bis 1994 war Herr Augstein an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Dort war er als hauptamtlicher Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung tätig und auch mit Verwaltungsgeschäften im Landesjustizprüfungsamt betraut. Während dieser Zeit ist er im Dezember 1991 zum Richter am Oberlandesgericht befördert worden.

Nach seiner Rückkehr an das Oberlandesgericht Hamm war Herr Augstein in verschiedenen Senaten in den Bereichen des Zivil- und Familienrechts eingesetzt. Ab Dezember 2001 war er stellvertretender Vorsitzender im 8. Senat für Familiensachen.

Im März 2009 wurde Herr Augstein zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Hamm ernannt. Er übernahm den Vorsitz zunächst im 8. Senat für Familiensachen und ab Oktober 2015 im 4. Senat für Familiensachen.

Neben seinen Aufgaben in der Rechtsprechung engagiert sich Herr Augstein im Bereich der Juristenausbildung und ist bereits seit 1989 als Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung tätig.

Der verheiratete Jurist ist Vater von drei erwachsenen Kindern und lebt in Hattingen.


Martin Brandt, Pressedezernent