Am 20.12.2021 verhandelt der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm über die Klagen eines Immobilienunternehmers aus Aachen sowie eines Immobilienfonds, deren geschäftsführender Gesellschafter der Immobilienunternehmer ist, gegen eine Versicherung aus Dortmund, die als Kommanditistin an dem Immobilienfonds beteiligt ist. Sie wollen festgestellt wissen, dass sie von der beklagten Versicherung, die eine Rufmordkampagne betrieben haben soll, Schadensersatz fordern können. Darüber hinaus verlangt der klagende Immobilienunternehmer ein Schmerzensgeld von mindestens 100.000 Euro.

Die Kläger werfen der beklagten Versicherung vor, sie habe eine Rufmordkampagne gegen den Immobilienunternehmer initiiert, gesteuert und finanziert, um diesen u. a. aus der Geschäftsführung des Immobilienfonds zu drängen. Dabei müsse sich die Versicherung als Gesellschafterin einer Schutzgemeinschaft der Fondsanleger auch Äußerungen eines von der Schutzgemeinschaft beauftragten Rechtsanwalts sowie die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Immobilienunternehmer zurechnen lassen. Infolge des vermeintlichen Rufmordes sowie der Äußerungen des beauftragten Rechtsanwalts und der Strafanzeige seien – so die Kläger – Schäden in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro entstanden. Hierfür müsse die beklagte Versicherung haften.

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 30.04.2020 (Az. 2 O 387/14; veröffentlicht unter www.nrwe.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab) die Klage abgewiesen. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme war das Landgericht nicht davon überzeugt, dass die beklagte Versicherung eine Rufmordkampagne gegen den klagenden Immobilienunternehmer betrieben habe; außerdem müsse sich die Versicherung nicht sämtliche Äußerungen des von der Schutzgemeinschaft beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen. Gegen dieses Urteil wenden sich die Kläger mit ihren Berufungen.

Über diese Berufungen wird der 8. Zivilsenat am 20.12.2021, 10.00 Uhr, Saal A-006 verhandeln. Für den Verhandlungstermin hat der Senat vier Stunden angesetzt. Über das Ergebnis der Verhandlung werde ich mit einer gesonderten Pressemitteilung informieren.

Medienvertreter werden gebeten, sich in der Zeit vom 07.12.2021, 12.00 Uhr, bis zum 10.12.2021, 12.00 Uhr, bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach Presseakkreditierung@olg-hamm.nrw.de E-Mail schreiben unter dem Betreff "Verhandlungstermin am 20.12.2021" zu akkreditieren. In dem Akkreditierungsgesuch muss in nachprüfbarer Form angegeben werden, dass die Berichterstattung für ein Presseorgan, eine Rundfunkanstalt oder ein Telemedium mit journalistisch-redaktionellem Angebot erfolgen soll.

An Film- und Fotoaufnahmen interessierte Medien müssen:

  • ihr Interesse im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens bekunden,
  • dabei angeben, ob sie zur Übernahme einer Poolführerschaft bereit sind, sowie
  • mitteilen, ob die von ihnen verwendete E-Mail-Adresse weitergegeben werden darf, um eine Einigung über die Übernahme zu vermitteln.

Nur als Poolführer bereite Filmteams und Fotoreporter können zugelassen werden. Sie müssen dann im Fall einer Poollösung den akkreditierten Medien ihr Material zur Verfügung stellen. Über etwaige Anonymisierungen von Film- und Fotoaufnahmen entscheiden die Redaktionen eigenverantwortlich. Die Übernahme der Poolführerschaft bleibt zunächst der Einigung der interessierten Medien überlassen, welche der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm bis zum 14.12.2021, 14.00 Uhr, mitzuteilen ist.

Die Akkreditierungsbestätigungen verbunden mit der Information über eine etwaige Poollösung wird die Pressestelle im Verlauf des 15.12.2021 per E-Mail versenden.

In dem Gebäude und damit auch in Eingangshalle gilt eine Maskenpflicht. Im Übrigen gelten die verlinkten Hinweise für den Publikumsverkehr https://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/beh_aktuelles/tm_2021_12_06_Hinweise-fuer-den-Publikumsverkehr/index.php externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab


Mündliche Verhandlung des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm am 20.12.2021, 10:00 Uhr, Saal A-006 in der Rechtsstreitigkeit 8 U 73/20, OLG Hamm


Martin Brandt
Pressedezernent