Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute über die Klagen eines Immobilienunternehmers aus Aachen sowie eines Immobilienfonds, deren geschäftsführender Gesellschafter der Immobilienunternehmer ist, gegen eine Versicherung aus Dortmund, die als Kommanditistin an dem Immobilienfonds beteiligt ist, verhandelt. Die Kläger wollen festgestellt wissen, dass sie von der beklagten Versicherung, die eine Rufmordkampagne betrieben haben soll, Schadensersatz fordern können. Darüber hinaus verlangt der klagende Immobilienunternehmer ein Schmerzensgeld von mindestens 100.000 Euro.
Weitere Informationen zu dieser Rechtsstreitigkeit können der im Internet veröffentlichten Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm “Oberlandesgericht Hamm verhandelt über Schadensersatzansprüche eines Immobilienunternehmers gegen eine Versicherung“ (https://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilung_archiv/02_aktuelle_mitteilungen/38_21_PE_Schadensersatzansprueche-Immobilienunternehmer/index.php) entnommen werden.

Die zur Entscheidung anstehenden Sach- und Rechtsfragen hat der Senat in der heutigen mündlichen Verhandlung mit den anwesenden Parteien und ihren Anwälten ausführlich erörtert. Dabei hat der Senat zu erkennen gegeben, dass er die Bewertungen, die das Landgericht getroffen hat, jedenfalls im Ergebnis teilt.

Der Senat möchte allerdings die einzelnen Gesichtspunkt noch einmal näher beraten und den Parteien Gelegenheit geben, zu den heutigen Erörterungen Stellung zu nehmen. Deshalb hat er einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 28.03.2022 anberaumt. Zu diesem Termin müssen die Parteien nicht erscheinen. Über den Ausgang des Verfahrens werde ich mit einer gesonderten Pressemitteilung informieren.


Mündliche Verhandlung des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm am 20.12.2021, 10:00 Uhr, Saal A-005/006 in der Rechtsstreitigkeit 8 U 73/20 OLG Hamm


Martin Brandt, Pressedezernent