Das Oberlandesgericht Hamm stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) ein. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2022.

Der ambulante Soziale Dienst (aSD) umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Die Klientel besteht hauptsächlich aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemen wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Sucht, sozialer Desintegration oder verringerter sozialer Kompetenz. Ziel der Arbeit des aSD ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und die Probanden und Probandinnen zu befähigen, ihr Leben eigenverantwortlich zu organisieren und so zu verändern, dass sie in Zukunft straffrei leben können.

Das Oberlandesgericht Hamm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sozialarbeiter, Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen als Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz (m/w/d) mit noch näher zu bestimmenden Dienstsitzen. In der Bewerbung kann angegeben werden, in welchem Landgerichtsbezirk eine Einstellung bevorzugt angestrebt wird. Die Einstellung erfolgt zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Entgeltgruppe S 15 TV-L) mit dem Ziel der Übernahme in das Beamtenverhältnis. Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit bzw. der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Weitere Informationen können der detaillierten Stellenbeschreibung entnommen werden. Ergänzende Fragen beantwortet Herr Gaub (02381/272 4709).

Bewerbungen sind noch bis zum 31. August 2022 über das Bewerbungsportal der Justiz im Internet möglich: https://bewerbung-nrw.de/BVPlus/?stellenID=100530650.


Bernhard Kuchler
Pressedezernent