Gemeinsam eröffneten Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach und Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm Gudrun Schäpers am 19. September 2022 die Wanderausstellung „Die Rosenburg – das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“.

Die Ausstellung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) beruht auf den Forschungsergebnissen einer Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission unter Leitung des Historikers Professor Manfred Görtemaker und des Juristen Professor Christoph Safferling.

Dr. Benjamin Limbach würdigte vor mehr als 100 Gästen die kritische Selbstbetrachtung des Bundesjustizministeriums: „Die Stunde null hat es nie gegeben. Die Wanderausstellung verdeutlicht die Nachwirkungen der Diktatur. Es ist nie die Zeit, einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen.“

Präsidentin des Oberlandesgerichts Gudrun Schäpers hob in ihrer Ansprache hervor: „Je länger die Zeit des Nationalsozialismus zurückliegt, desto wichtiger ist es, dafür Sorge zu tragen, dass diese dunkle Zeit der deutschen Geschichte und auch der Juristinnen und Juristen, die das NS-Unrecht mitgetragen haben, nicht in Vergessenheit gerät. Wir alle tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass sich vergleichbares Unrecht niemals wiederholt.“

Der Jurist Prof. Dr. Safferling führte aus, dass „Die Akte Rosenburg“ die Versäumnisse der Vergangenheit zeige. Jetzt gehe es um die Konsequenzen für die Gegenwart. Heute sollten Juristinnen und Juristen die Werte des Grundgesetzes leben und verteidigen – die Würde des Menschen, die individuelle Freiheit und die gesellschaftliche Vielfalt. Auch der Abteilungsleiter aus dem Bundesministerium der Justiz Klaus Jörg Meyer-Cabri und die erste Bürgermeisterin der Stadt Hamm Monika Simsheuser stellten die Bedeutung der Aufarbeitung der Vergangenheit heraus.

Die „Rosenburg“ in Bonn war von der Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 bis 1973 der Sitz des Bundesministeriums der Justiz. Der demokratische Neubeginn erfolgte allerdings auch mit dem alten Personal der NS-Zeit. Um das Ausmaß dieser personellen Kontinuität und ihre Folgen zu erforschen, setzte das Bundesjustizministerium im Jahre 2012 die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission ein, die ihre Ergebnisse 2016 in der „Akte Rosenburg“ vorstellte. Das BMJ möchte die Ergebnisse der „Akte Rosenburg“ durch die im Oberlandesgericht Hamm gezeigte Wanderausstellung weiter in die Öffentlichkeit tragen.

Die Ausstellung ist im Oberlandesgericht Hamm noch bis zum 31.10.2022 am Montag und Dienstag von 7:30 bis 16:00 Uhr und Mittwoch bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.

Bernhard Kuchler
Pressedezernent