Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2023) bekanntgegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen. Die neuen Leitlinien übernehmen die neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2023.

Die Leitlinien sind unter anderem auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm veröffentlicht und können unter dem Link

https://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitlinie/HLL_2023

aufgerufen werden.

 

Bernhard Kuchler
Pressedezernent