Oberlandesgericht Hamm

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Stellung des Oberlandesgerichts im Gerichtssystem

Aufgaben des Oberlandesgerichts im Instanzenzug
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In Deutschland gibt es 24 Oberlandesgerichte. Das Oberlandesgericht Hamm ist das größte OLG Deutschlands.
Welche Rechtsprechungsaufgaben ein Oberlandesgericht im Instanzenzug der Gerichte erfüllt, erfahren Sie auf dieser Seite.
Ordentliche Gerichtsbarkeit

"Ordentliche Gerichte" sind für Zivil- und Strafverfahren zuständig. Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof ausgeübt. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es z.B. Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichte.

Instanzenzug im Strafprozess

Die Eingangsinstanz für Strafverfahren richtet sich nach Art und Schwere der zur Last gelegten Straftat. Verkehrsunfallflucht und Diebstahl werden in der Regel beim Amtsgericht angeklagt. Schwere Straftaten wie z.B. Mord und Totschlag werden beim Landgericht verhandelt.

Terroristische Straftaten werden beim Oberlandesgericht verhandelt, in dessen Bezirk die Landesregierung ihren Sitz hat. In Nordrhein-Westfalen ist das OLG Düsseldorf zuständig.

Zweite Tatsacheninstanz bei Strafurteilen der Amtsgerichte

Strafurteile der Amtsgerichte können in der Regel mit der Berufung angefochten werden. Damit wird eine zweite Tatsacheninstanz eröffnet. Es entscheidet eine Strafkammer des Landgerichts. Gegen das Berufungsurteil kann Revision eingelegt werden.Darüber entscheidet als letzte Instanz das Oberlandesgericht.

Die Entscheidung der Vorinstanz wird auf Rechtsfehler geprüft. Tatsachen ermittelt das Oberlandesgericht als Revisionsgericht nicht.

Keine weitere Tatsacheninstanz bei Strafurteilen der Landgerichte und Oberlandesgerichte

In erster Instanz ergangene Strafurteile der Landgerichte und der Oberlandesgerichte können ausschließlich mit der Revision angefochten werden.
Darüber entscheidet als letzte Instanz der Bundesgerichtshof.

Instanzenzug im Zivilprozess

Für die Zivilprozesse sind in erster Instanz die Amts- oder Landgerichte zuständig. Regelmäßig hängt die Zuständigkeit von der Höhe des Streitwerts ab.
Werden 1.000,-- € eingeklagt, ist z.B. das Amtsgericht zuständig, werden 10.000,-- € eingeklagt, ist das Landgericht zuständig. Gegen Zivilurteile gibt es unter bestimmten Voraussetzungen das Rechtsmittel der Berufung. Über diese entscheidet das im Instanzenzug höhere Gericht.

Das Oberlandesgericht ist Berufungsinstanz für Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Landgerichte.

Ausnahmen bilden die Familiensachen beim Amtsgericht. Hierüber entscheidet ein Senat für Familiensachen beim Oberlandesgericht.

Berufungsurteile in Zivilsachen können unter bestimmten Voraussetzungen mit der Revision angefochten werden. Hierüber entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Sprung in einen anderen Internetauftritt .


 

© Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm 2012