Das Oberlandesgericht Hamm nimmt nicht nur Rechtsprechungsaufgaben wahr, sondern ist zugleich auch eine wichtige Verwaltungsbehörde, und zwar eine sogenannte Mittelbehörde zwischen dem Justizministerium und den Gerichten des Oberlandesgerichtsbezirks.
Die Erledigung der Gesamtaufgaben der Verwaltung ist organisatorisch auf zwölf Dezernate, eine Stabstelle und die Geschäftsleitung verteilt.