Seit dem 01. Oktober 2010 ist eine Neuaufnahme in die überregionale Liste bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm nicht mehr möglich.
Seit diesem Zeitpunkt wird diese Registrierung zentral für die Justiz in Nordrhein-Westfalen durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorgenommen. Dort wurde ein elektronisches Verzeichnis von gemeinnützigen Einrichtungen aufgebaut, zu deren Gunsten Geldauflagen festgesetzt werden können.
Die Online-Datenbank wird nunmehr seit dem 01.07.2011 für alle Justizbehörden des Landes durch die Generalstaatsanwältin/den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf (datenbankführende Stelle) geführt.
Anträge auf Aufnahme in die Datenbank sind an die datenbankführende Stelle in elektronischer Form unter Verwendung eines von ihr zur Verfügung gestellten „Online-Antragsformulars“ zu richten.
Weitere Informationen stehen im Netz unter: www.justiz.nrw.de 