Oberlandesgericht Hamm

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Hammer Leitlinien 2012

Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht - Stand: 01.01.2012
Unterhaltsberechnung Quelle: © Klack / PIXELIO
Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen.
   
Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.

Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Fassung gegenüber der aus 2011 berücksichtigen im Bereich des Ehegattenunterhalts auf der Bedarfsebene die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.01.2011 (Verfassungswidrigkeit der neuen Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode).

Zu den Folgerungen aus dieser Entscheidung für die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nach § 1581 BGB hat sich in der Rechtsprechung der Senate noch keine abschließende Meinung gebildet, die entsprechenden Nummern der Leitlinien sind daher zurzeit unbesetzt.
     


 

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