Oberlandesgericht Hamm

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Diplom-Rechtspflegerin/Diplom-Rechtspfleger

wissenswerte und nützliche Informationen zu diesem Beruf
    
Einstellungszeitpunkt: 01. August 2013
(Bewerbungen werden ab Mitte August 2012 entgegengenommen)
     
Ein erstrebenswerter Beruf für
    
  • Abiturientinnen und Abiturienten,
  • die Verantwortung und Entscheidungsfreiheit lieben, ein anspruchsvolles Studium mit einem zügigen Berufseinstieg verbinden möchten und 
  • als Beamte des gehobenen Justizdienstes in vielfältigen Aufgabenbereichen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften selbständig tätig sein wollen.

Das Angebot richtet sich auch an Abiturienten, die derzeit bereits Wehr- oder Zivildienst leisten.

Einstellungsvoraussetzungen

Eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss mit guten Schulnoten, insbesondere in Mathematik und Deutsch.
Zudem werden ein ausgeprägtes Verständnis für soziale u. wirtschaftliche Zusammenhänge sowie Entscheidungsfreude und eine hohe Auffassungsgabe erwartet.

Ausbildungsverlauf

3-jähriges Studium als Rechtspflegeranwärter/in im Beamtenverhältnis, gegliedert in drei Studienzeiten an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in Bad Münstereifel externer Link, öffnet neues Browserfenster (insges. 21 Monate) und zwei praktische Abschnitte bei großen Gerichten und Staatsanwaltschaften möglichst in Wohnortnähe (insges. 15 Monate).

Bezüge

Die Anwärterbezüge betragen zur Zeit 1.001,79 €.
Hinzu kommen derzeit noch:

  • Sonderzuwendung „Weihnachtsgeld“ jährlich im Dezember (z.Zt. 45 vom Hundert der Anwärterbezüge)
  • Vermögenswirksame Leistungen
Bewerbung

Bewerbungen mit ausformuliertem, handgeschriebenem Lebenslauf, Lichtbild sowie den letzten Schulzeugnissen sind schriftlich zu richten an :

     Präsident des Oberlandesgerichts
     Heßlerstraße 53 - 59065 Hamm
     Postanschrift: 59061 Hamm - Postfach 2103
    
Kontakt : 02381 272-4703 (Justizamtfrau Rosenthal)
E-Mail: Ruth.Rosenthal@olg-hamm.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm
   
Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter u. gleichgestellter Behinderter i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX sind erwünscht.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife

Sofern noch kein Zeugnis über den uneingeschränkten Erwerb der Fachhochschulreife vorgelegt werden kann, ist der Bewerbung eine Bescheinigung beizulegen, die ausdrücklich ausführt, dass mit dem Abschlusszeugnis die uneingeschränkte - zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen berechtigende - Fachhochschulreife erlangt wird.

Ergänzende Informationen zum Beruf der Rechtspflegerin / des Rechtspflegers finden Sie hier:

 

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