Oberlandesgericht Hamm

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Grußworte des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm stellt sich vor
Präsident des Oberlandesgerichts Johannes Keders

    
Liebe Besucherinnen und Besucher,
   
ich begrüße Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Hamm.
   
Die Stadt Hamm blickt als Gerichtsstandort auf eine bis  ins 13. Jahrhundert reichende Tradition zurück. Das hier seit 1820 ansässige Oberlandesgericht Hamm ist mit etwa 860 Angehörigen – davon über 200 Richterinnen und Richtern -  das größte Oberlandesgericht Deutschlands. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst  10 Land-  und 78 Amtsgerichte  und reicht mit einer Größe von 22.500 km² vom Ruhrgebiet über das Sieger- und Münsterland bis nach Ostwestfalen. Im Dienste der hier lebenden    9 Millionen Bürgerinnen und Bürger sowie ungezählter Handwerksbetriebe und Unternehmen erfüllt es mit seinen 33 Zivil-, 12 Familien- und 5 Strafsenaten überwiegend als zweite gerichtliche Instanz Rechtsprechungsaufgaben.

       
Daneben ist das Oberlandesgericht Hamm Justizverwaltungsbehörde mit vielfältigen Verwaltungsaufgaben, über die Sie sich auf dieser Internetseite im Einzelnen informieren können. Angegliedert ist das Justizprüfungsamt, das die staatliche Pflichtfachprüfung für junge Juristinnen und Juristen durchführt.
   
Mit Vorträgen, Kunstausstellungen und sonstigen Veranstaltungen greifen wir zudem rechtspolitische, gesellschaftliche und kulturelle Themen und Fragestellungen auf. 
   
Unsere Internetseite soll dazu beitragen, die Justiz für Sie zu öffnen. Sie gibt Ihnen einen Einblick in Geschichte, Aufgaben, Funktionen und Dienstleistungen des Oberlandesgerichts Hamm, informiert Sie über unser Rechts- und Gerichtssystem sowie aktuelle Rechtsprechung  und bietet Ihnen zusätzliche Serviceleistungen. Sie können von hier aus auch landesweit auf Angebote der Justiz zugreifen. Anregungen und Wünsche zur Verbesserung unseres Internet-Angebots nehmen wir per E-Mail E-Mail schreiben gern entgegen.
   
Mit herzlichen Grüßen
   
Johannes Keders
Präsident des Oberlandesgerichts

 

 

 


 

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