Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aller Beschäftigten bei dem Oberlandesgericht Hamm.
Der Personalvertretungen bei dem Oberlandesgericht Hamm arbeiten zum Wohle der Beschäftigten der Justiz. Sie werden für jeweils vier Jahre gewählt und haben in allen dienstlichen Angelegenheiten zwischen der Verwaltung und dem einzelnen Beschäftigten ein Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrecht.
Sie sind also die Verhandlungspartner der Verwaltung.