InhaltDie Vertrauenspersonen der Menschen mit BehinderungenGrundsätzliches sowie die aktuelle Zusammensetzung
Allgemeine Informationen und AufgabenDie Vertrauenspersonen haben nach § 95 Abs. 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, die den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen oder berühren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderten Menschen geltenden Bestimmungen durchgeführt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten sowie evtl. Integrationsvereinbarungen (§ 83 SGB IX) eingehalten werden. Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung im nichtrichterlichen Dienst
E-Mail-Adresse: schwerbehindertenvertretung@olg-hamm.nrw.de Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung im richterlichen Dienst
Frau Uetermeier ist unter folgender E-Mail-Adresse: elke.uetermeier@olg-hamm.nrw.de |
Zusätzliche Informationen |
© Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm 2012