04.02.2025
– Akkreditierungspflicht für Medienvertreter und Poolbildung für Film und Fotoberichterstattung –
I.
In dem Rechtsstreit des peruanischen Landwirts und Bergführers Saúl Lliuya gegen die RWE AG finden am Montag, 17. März 2025, und Mittwoch, 19. März 2025, mündliche Verhandlungen statt, in welchen die vom Gericht bestellten Geowissenschaftler und Statiker Prof. Dr.-Ing. Katzenbach sowie der Experte für alpine Naturgefahren Prof. Dipl.-Ing. nat. techn. Hübel ergänzende Angaben zu den von Ihnen erstellten Gutachten machen sollen. In der Sache wird es weiterhin um die zwischen den Parteien umstrittenen Fragen zu den Gefahren für das Haus des Klägers durch eine Flutwelle oder Schlammlawine gehen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die vergangenen Presseinformationen vom 8. November 2017, 13. November 2017, 30. November 2017, 5. Februar 2018 und 17. Juni 2022 Bezug genommen.
II.
Der Vorsitzende hat gemäß § 176 Gerichtsverfassungsgesetz folgende sitzungspolizeiliche Anordnungen getroffen:
1.
Zuschauerplätze
Die mündliche Verhandlung findet im Saal A 006 des Oberlandesgerichts statt. Der Zuschauerraum fasst unter Berücksichtigung der für die Verfahrensbeteiligten erforderlichen Bestuhlung 80 Sitzplätze.
Von den 80 verfügbaren Sitzplätzen werden 40 Sitzplätze vorrangig an akkreditierte Medienvertreterinnen und -vertreter vergeben. Die Zuschauerinnen und Zuschauer haben ihre Plätze zehn Minuten vor der anberaumten Terminstunde einzunehmen. Der Einlass erfolgt nach der Reihenfolge in der vor dem Sitzungssaal zu bildenden Warteschlage. Eine Sitzplatzreservierung erfolgt mit Ausnahme der nachfolgenden Anordnungen nicht. Für Medienvertreterinnen und -vertreter reservierte Sitzplätze werden ab der anberaumten Terminstunde an andere akkreditierte Medienvertreterinnen und -vertreter, hilfsweise andere Zuschauerinnen und Zuschauer vergeben, soweit sie zu diesem Zeitpunkt nicht besetzt sind.
2.
Medienvertreterinnen und -vertreter
(Akkreditierung, Sitzplatzvergabe)
a) Medienvertreterinnen und -vertreter müssen sich für die Teilnahme an der öffentlichen Sitzung bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm per E-Mail an Presseakkreditierung@olg-hamm.nrw.de unter Angabe des vollständigen Namens, des Medienorgans und einer Telefonnummer akkreditieren. In der E-Mail ist anzugeben, ob ein Sitzplatz benötigt wird und ob die Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft besteht.
b) Für alle Verhandlungstage werden 40 Sitzplatzreservierungen nach folgender Maßgabe vergeben:
Für die Sitzplatzvergabe werden nur solche Akkreditierungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 17. Februar 2025 ab 13:00 Uhr bis 21. Februar 2025 um 11:00 Uhr eingehen. Hierbei werden nach der Reihenfolge des Eingangs die Sitzplätze in folgender Abfolge vergeben:
- 3 Sitzplätze für Tageszeitungen unterschiedlicher Medienorgane/-konzerne jeweils mit Redaktionssitz im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Hamm
- 2 Sitzplätze für unterschiedliche überregionale deutsche Tageszeitungen
- 2 Sitzplätze für unterschiedliche deutsche Nachrichtenagenturen
- 1 Sitzplatz für eine wöchentlich erscheinende deutsche Printpublikation
- 3 Sitzplätze für ein Onlinemedium
- 2 Sitzplätze für in Deutschland ansässige Radiosender
- 1 Sitzplatz für einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender
- 1 Sitzplatz für einen privaten Fernsehsender
- 1 Sitzplatz für eine ausländische Nachrichtenagentur
- 2 Sitzplätze für sonstige ausländische Medien
Die danach noch nicht vergebenen Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs an noch nicht mit einem Sitzplatz vertretene Medienorgane, hilfsweise an weitere Mitglieder der bereits vertretenen Medienorgane, vergeben.
Die Sitzplatzvergabe wird nach Maßgabe dieser Anordnungen von der Pressestelle des Oberlandesgerichts organisiert, die die akkreditierten Medienvertreterinnen und -vertreter über die Sitzplatzvergabe per E-Mail informiert. Reservierte Sitzplätze dürfen an andere Medienvertreterinnen und -vertreter weitergegeben werden.
Zum Nachweis der Sitzplatzreservierung ist bei Eintritt in den Saal ein Ausdruck oder eine elektronische Darstellung der Bestätigungsmail der Pressestelle vorzuweisen.
3.
Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer vor dem Sitzungssaal sind ausschließlich akkreditierten Medienvertreterinnen und -vertretern nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen gestattet.
Aus Kapazitätsgründen wird ein Pool für Film- und Lichtbildaufnahmen im Sitzungssaal gebildet. Aufnahmen im Sitzungssaal bis zum Beginn der Sitzung sind an diesen Tagen nur den Poolführern gestattet.
Die Bestimmung der Poolführer ist den interessierten Medienorgangen überlassen und soll bis zum 24.02.2025 um 12:00 Uhr der Pressestelle des Oberlandesgerichts mitgeteilt werden. Als Poolführer werden von den akkreditierten Fernsehvertretern und -vertreterinnen
- zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender bzw. eine private Agentur) mit je drei Personen mit jeweils einer Kamera sowie
- vier Fotografinnen oder Fotografen (hiervon zwei Agenturvertreterinnen oder -vertreter) zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Ton- und Bildmaterial anderen Sendern, Agenturen oder Medienorganen zur Verfügung zu stellen.
Wird der Pressestelle des Oberlandesgerichts keine einvernehmliche Bestimmung der Poolführer mitgeteilt, richtet sich die Poolführerschaft nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche.
Die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen sind zu wahren. Etwaige Fragen der Anonymisierung sind unmittelbar mit den aufgenommenen Personen zu klären.
Mit Bild- und Tonaufzeichnungen von Mitgliedern des Spruchkörpers außerhalb des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis.
Die Aufnahmen im Saal sind mit der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden zu beenden. Während der Verhandlung sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt.
III.
Besonderer Hinweis zur Akkreditierung:
Medienvertreter werden gebeten, sich (entsprechend vorstehender sitzungspolizeilicher Verfügung) ab dem 17. Februar 2025 ab 13:00 Uhr bis 21. Februar 2025 bis 11:00 Uhr unter Presseakkreditierung@olg-hamm.nrw.de anzumelden. Außerhalb des angeordneten Vergabeverfahrens werden die Sitzplätze an Medienvertreterinnen und Medienvertreter gemeinsam mit dem allgemeinen Publikum nach der Reihenfolge des Eintritts in den Saal vergeben. Sollten Sie auf Ihre Anmeldung keine weitere Nachricht erhalten, müssen Sie sich am Sitzungstag rechtzeitig für einen Sitzplatz anstellen. Dies gilt auch für solche Medienvertreter und -vertreterinnen, die sich erst nach Ablauf der genannten Frist anmelden.
Film- oder Bild- und Tonaufnahmen sind nach Aufforderung des Vorsitzenden oder der von ihm beauftragten Personen (z. B.: Pressesprecher oder Justizwachtmeister/-in) sofort einzustellen. Die Geräte sind auszuschalten.
Weitere Informationen zu dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm können den hiesigen Presseinformationen vom 08.11.2017 , 13.11.2017
, 30.11.2017
, 05.02.2018
und 17.06.2022 entnommen werden.
Daniel Große-Kreul
Pressesprecher
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@olg-hamm.nrw.de