28.05.2026

Trotz entsprechender Verhandlungen der Parteien nach dem Senatstermin vom 16.04.2026 ist kein Vergleich zwischen den Parteien zustande gekommen. Deshalb hat das Gericht den Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Hessen e. V. gegen die Stromio GmbH u. a. auf Donnerstag, den 18. Juni 2026, 13:00 Uhr, Saal B 208, verlegt. 

Daniel Große-Kreul
Pressedezernent

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